
Arbeitgeber. Leistungen.

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KÜNDIGUNG, ABMAHNUNG & KLAGE
Wir helfen Ihnen, wenn Sie gegenüber einem Mitarbeiter eine Kündigung oder Abmahnung aussprechen wollen oder wenn dies bereits erfolgt ist und der Mitarbeiter bspw. bereits eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erhoben hat und das Gericht Sie nunmehr zu einem Termin geladen.
AUFHEBUNGSVERTRAG, ARBEITSVERTRAG & ZEUGNIS
Unterstützung erhalten Sie von uns auch, wenn es darum geht, mit einem Mitarbeiter einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren, um eine Kündigung und die sich daraus ergebenden Risiken zu vermeiden, sollte der Mitarbeiter eine Klage vor dem Arbeitsgericht erheben. Wir sind ihnen auch behilflich, wenn Sie einen Arbeitsvertrag oder ein Zeugnis für einen Mitarbeiter erstellen wollen sowie bei jedweden anderen Problemen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses auftreten können.
FRISTEN & VORGEHENSWEISE
Um zu vermeiden, dass ggf. Fristen ablaufen oder Sie eine Vorgehensweise wählen, die sich im Nachhinein als nachteilig für Sie herausstellen könnte, sollten Sie umgehend ein Erstgespräch mit uns führen – sei es im Rahmen eines Besprechungstermins in unseren Büro oder auch nur telefonisch. Gern besuchen wir Sie auch in Ihrem Betrieb vor Ort. So können Sie sicherstellen, Nachteile zu vermeiden.