Arbeitnehmer. Leistungen.

K/7 berät und vertritt Sie bei allen Schwierigkeiten und Fragestellungen rund um Ihr Arbeitsverhältnis.

KÜNDIGUNG, ABFINDUNG & AUFHEBUNGSVERTRAG

Wir helfen Ihnen, wenn Sie von Seiten ihres Arbeitgebers eine Kündigung erhalten haben und sich dagegen zur Wehr setzen wollen, bspw. um für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung zu erstreiten. Wir beraten und vertreten Sie aber auch dann, wenn Sie als Arbeitnehmer die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag anstreben und in diesem Zusammenhang neben dem Erhalt einer Abfindung u.a. auch sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen (Sperrzeitbeim beim Bezug von Arbeitslosengeld) vermeiden wollen.

ABMAHNUNG, ARBEITSVERTAG & ZEUGNIS

Sie haben eine Abmahnung von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Wir beraten Sie dahingehend und lassen die Unwirksamkeit der Abmahnung ggf. vor dem Arbeitsgericht für Sie überprüfen, um eine Löschung aus Ihrer Personalakte zu erlangen. Sie möchten Ihren Arbeitsvertrag oder Ihr Zeugnis überprüfen lassen? Auch hier sind wir Ihnen gern behilflich und unterstützen Sie, um ggf. einen Zeugniskorrekturanspruch gegen Ihren ehemaligen Arbeitgeber durchzusetzen.

GEHALT, VERSETZUNG, ÜBERSTUNDEN & URLAUB

Selbstverständlich vertreten wir Sie auch, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen Ihr Gehalt bzw. Ihren Lohn nicht oder nur anteilig gezahlt hat, Sie versetzt wurden, Ihnen Ihre angesammelten Überstunden oder Ihr Resturlaub nicht abgegolten wurde oder andere Probleme im Rahmen Ihres Arbeitsverhältnisses aufgetreten sind.

FRISTEN & VORGEHENSWEISE

Um zu vermeiden, dass ggf. Fristen ablaufen oder Sie eine Vorgehensweise gegenüber Ihrem Arbeitgeber wählen, die sich im Nachhinein als nachteilig für Sie herausstellen könnte, sollten Sie umgehend ein Erstgespräch mit uns führen – sei es im Rahmen eines Besprechungstermins in unseren Büro oder auch nur telefonisch. So können Sie sicherstellen, Nachteile zu vermeiden.